AGB
1. Allgemeines
Die nachfolgenden Allgemeinen Vertragsbedingungen haben Geltung für alle Lieferungen,
sofern nicht schriftlich niedergelegte Änderungen vereinbart werden. Mit Vertragsabschluss
wird die ausschliessliche Gültigkeit der nachfolgenden Bestimmungen anerkannt und sie
gehen damit allfälligen anderen Vertragsbedingungen des Vertragspartners in jedem Falle
vor.
2. Angebote und Preise
Alle Preise verstehen sich netto, für Lieferungen ab Werk, zuzüglich schweizerische
Mehrwertsteuer. Transportkosten, Fahrzeugüberführung, Verpackung, Leistungen und
Lieferungen, die von uns nicht ausdrücklich vereinbart sind, wie insbesondere
Chassisabänderungen, Vorführung der Fahrzeuge bei der Motorfahrzeugkontrolle,
Treibstoffbezüge etc., werden separat in Rechnung gestellt, zuzüglich Mehrwertsteuer.
Die Gültigkeitsdauer der Angebote ist befristet auf 4 Wochen. Austauschteile werden ohne
Rücksendung innert Monatsfrist zum Neupreis verrechnet.
3. Dokumente / Unterlagen
Prospekte, Abbildungen, Zeichnungen, Projektskizzen, etc. sind unverbindlich; ebenso die
darin enthaltenen technischen Angaben. Pläne, Zeichnungen und Offerten bleiben unser
geistiges Eigentum, sie dürfen ohne schriftliche Genehmigung unsererseits weder Dritten
zugänglich gemacht, noch kopiert oder zur Selbstanfertigung der betreffenden Gegenstände
benützt werden. Eine widerrechtliche Verwendung verstösst insbesondere gegen die
Bundesgesetze über den unlauteren Wettbewerb sowie über das Urheberrecht und
verwandte Schutzrechte.
4. Lieferbedingungen
Die vereinbarten Liefertermine beruhen auf den Verhältnissen zur Zeit der Bestellung unter
Voraussetzung normaler Materialbezugs- und Fabrikationsmöglichkeiten. Die Lieferfristen
werden neu angesetzt, wenn:
a) die vereinbarten Fahrgestellanlieferungen nicht vertragsgemäss erfolgen;
b) ohne unser Verschulden Ereignisse irgendwelcher Art auftreten, die bei uns oder
unseren Unterlieferanten den geordneten Fortgang der Arbeiten zur Ausführung des
Auftrages beeinträchtigen;
c) die zur Ausführung des Auftrages erforderlichen Angaben uns nicht rechtzeitig
bekanntgegeben oder nachträglich geändert werden;
d) die vereinbarten finanziellen Verpflichtungen nicht eingehalten werden.
Bei Verspätungen in der Ablieferung wird bei Bedarf ein Ersatzfahrzeug zur Verfügung
gestellt, für welches lediglich die Nutzungsentschädigung zu bezahlen ist. Der Besteller hat
bei einer allfälligen Verspätung kein Recht zum Rücktritt vom Vertrag. Konventionalstrafen,
Folgekosten oder Kosten durch Erwerbsausfälle aus verspäteter Lieferung können nicht
geltend gemacht werden.
5. Zahlungsbedingungen
Zahlungstermine gelten als Verfalltermine. Zahlungen dürfen wegen Mängeln am
Liefergegenstand oder Gegenforderungen des Bestellers nicht zurückbehalten oder gekürzt
werden. Eine Verrechnung ist jedenfalls ausgeschlossen. Ohne anderweitige schriftliche
Vereinbarung ist die Zahlung wie folgt vorzunehmen:
– Ein Drittel bei Bestellung/Auftragserteilung.
– Der Restbetrag bei Lieferbereitschaft.
Hält der Besteller die vereinbarten Zahlungstermine nicht ein, so hat er ohne Mahnung vom
Zeitpunkt der vereinbarten Fälligkeit an einen Zins von 8 % zu entrichten. Für jedes
Mahnschreiben ist eine Umtriebsentschädigung von CHF 30.– zu entrichten. Der Ersatz
weiteren Schadens bleibt vorbehalten.
6. Eigentumsvorbehalt
Die verkauften Gegenstände bleiben bis zur vollständigen Zahlung unser Eigentum. Wir
behalten uns das Recht vor, für die von uns kreditierten Waren den Eigentumsvorbehalt am
Wohnort des Käufers auf dessen Kosten eintragen zu lassen. Nicht vollständig bezahlte
Waren dürfen auf keinen Fall als Hinterlage, Deckung oder als Bestandteil von Hypotheken
für Gebräuchlichkeiten dienen, noch dürfen sie ohne unsere ausdrückliche Erlaubnis verkauft
oder vermietet werden. Jegliche Gefahrtragung geht mit der Übergabe des
Kaufgegenstandes auf den Käufer über.
7. Kaufrücktritt
Der Käufer akzeptiert durch Annahme der Auftragsbestätigung unsere Allgemeinen
Vertragsbedingungen. Sollte der Käufer durch eigenes Verschulden den von uns bestätigten
Auftrag auflösen, so ist die Verkäuferin berechtigt, unter Vorbehalt der Geltendmachung
eines weiteren Schadens eine Konventionalstrafe von 15 % des Vertragspreises zu
verlangen.
8. Versand und Transport
Unsere Lieferungen erfolgen ab Werk auf Kosten und Gefahr des Käufers. Reklamationen
über allfällige Beschädigungen, Verlust oder Verspätungen sind zwecks Abklärung der
Ursachen unverzüglich zu melden.
9. Montage
Eine allfällige Montage oder Bearbeitung/Lieferung ausserhalb des Lieferwerkes ist im
vereinbarten Preis nicht inbegriffen und unterliegt besonderer Berechnung evtl.
Vereinbarung. Der Käufer nimmt zur Kenntnis, dass zu Montagezwecken bis zu 800
Mehrkilometer anfallen können.
10. Garantie
Coolingvans AG gewährt eine Garantie für den Kühlauf- und ausbau (inkl. Zubehör) von 24
Monaten ab Einbau, für die Kühlung eine Garantie von 12 Monaten ab Einbau und auf
Ersatzteile sowie für Reparaturen von 12 Monaten ab Einbau. Die Garantie deckt eventuelle
Konstruktions- und Fabrikationsfehler, sie erstreckt sich nur auf fabrikneues Material und
umfasst lediglich den Ersatz defekter Teile ausschliesslich in unseren Werkstätten oder in
einem von uns beauftragten Reparaturbetrieb. Weitere Ansprüche und Forderungen sind
ausdrücklich ausgeschlossen, so insbesondere ein Anspruch auf Leihfahrzeuge, LSVAEntschädigung,
Erwerbsausfall, Forderungen für die Entsorgung von Materialien, direkte
oder indirekte Schäden wegen der durch die Vornahme der Garantieleistung beanspruchten
Zeit. Bei Handänderungen während der Garantiezeit geht die Garantie nur mit unserer
ausdrücklichen Genehmigung auf den neuen Käufer über. Ausgeschlossen von der Garantie
sind entstandene Schäden durch Unfall, Überbelastung, unsachgemässe Bedienung,
Fahrlässigkeit, mangelhafte Wartung, von unbefugten Dritten ausgeführte Reparaturen. Jede
Haftpflicht wird abgelehnt, für direkte oder indirekte Personen- oder Sachschäden,
Betriebsstörungen, Arbeits- und Verdienstausfall sowie für entgangenen Gewinn. Für
eingebaute Apparate und gelieferte Teile von Drittfirmen (z.B. Kühlaggregate, Messgeräte,
Sonderausrüstungen, etc.) und Bestandteile wie z.B. Pneus, übernehmen wir die gleiche
Garantie (sachlich und zeitlich), wie sie uns von den betreffenden Unterlieferanten gewährt
wird. Weitergehende Garantien sind ausgeschlossen.
11. Reklamationen
Falls innert 10 Tagen nach der Ablieferung keine Mängelrüge erfolgt, gilt das Werk als in
allen Teilen genehmigt.
12. Haftungsbeschränkung
Wir haften nur für rechtswidrige Absicht oder grobe Fahrlässigkeit. Jede weitere Haftung wird
ausdrücklich ausgeschlossen.
13. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Als Erfüllungsort und Gerichtsstand vereinbaren Besteller und die Vertragspartner
ausdrücklich das Domizil der Coolingvans AG. Es ist ausschliesslich schweizerisches Recht
unter Ausschluss des Kollisionsrechts und von Staatsverträgen anwendbar.