AGB

Coolingvans AG

1. Geltungsbereich und Vertragsgegenstand

Diese AGB gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Vertragsbeziehungen zwischen der Coolingvans AG und dem Kunden (zusammen «den Parteien»), auch wenn bei späteren Verträgen nicht ausdrücklich darauf Bezug genommen wird. Für die Miete von Coolingvans Mietfahrzeugen gelten die separaten Miet-AGB.

2. Keine Pflicht zur persönlichen Ausführung

Coolingvans AG ist nicht verpflichtet, Leistungen persönlich oder unter eigener Leitung zu erbringen. Sie ist berechtigt, Dritte beizuziehen, ohne für deren Verhalten zu haften.

3. Angebote und Preise

Alle Preise verstehen sich netto ab Werk, exklusive gesetzlicher Mehrwertsteuer. Nicht ausdrücklich vereinbarte Zusatzleistungen (z. B. Transport, Chassis-Änderung, MFK, etc.) werden gesondert verrechnet.

Die Angebote sind 4 Wochen gültig. Preisänderungen (infolge signifikanter Kostensteigerungen bei Materialpreisen, Energie, Lieferantenpreisen, etc.) bleiben vorbehalten, wenn zwischen Angebot und Ausführung mehr als 3 Monate liegen. Nicht retournierte Austauschteile werden nach 30 Tagen zum Neupreis verrechnet.

4. Dokumente und Unterlagen

Prospekte, Abbildungen, Zeichnungen, Projektskizzen, etc. sind unverbindlich; ebenso die
 darin enthaltenen technischen Angaben. Pläne, Zeichnungen und Offerten bleiben im geistigen Eigentum von Coolingvans AG.

Alle Unterlagen bleiben geistiges Eigentum der Coolingvans AG und dürfen ohne schriftliche Genehmigung nicht verwendet, kopiert oder Dritten zugänglich gemacht werden. Widerrechtliche Nutzung kann straf- und zivilrechtliche Folgen nach sich ziehen.

5. Lieferbedingungen

Die Lieferfristen basieren auf dem Stand zum Zeitpunkt der Bestellung. Coolingvans AG kann eine Verlängerung der Lieferfrist vornehmen bei:

  • verspäteter Anlieferung des Fahrgestells;
  • höherer Gewalt (z. B. Pandemien, Streiks);
  • unvollständigen oder geänderten Kundenangaben;
  • Zahlungsrückständen des Kunden.

Verspätete Lieferung berechtigt nicht zum Rücktritt oder zu Schadenersatz.

6. Zahlungsbedingungen

Zahlungstermine gelten als Verfalltermine. Verrechnung oder Zurückbehaltung durch den Kunden ist ausgeschlossen.

Ohne anderweitige schriftliche Vereinbarung ist die Zahlung wie folgt durch den Kunden vorzunehmen:


  • Ein Drittel bei Auftragserteilung.
  • Restbetrag bei Mitteilung der Fertigstellung.

Hält der Besteller die vereinbarten Zahlungstermine nicht ein, so hat er ohne Mahnung vom 
Zeitpunkt der vereinbarten Fälligkeit an einen Zins von 8% p.a. zu entrichten. Für jedes Mahnschreiben ist eine Umtriebs-Entschädigung von CHF 30.– zu entrichten. Weitere Schadensersatzansprüche durch Coolingvans AG bleiben vorbehalten.

Bei Zahlungsverzug des Kunden ist Coolingvans AG berechtigt, sämtliche weiteren Lieferungen und Leistungen zurückzubehalten.

7. Eigentumsvorbehalt

Die gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher aus dem betreffenden Vertrag geschuldeten Beträge im Eigentum der Coolingvans AG.

Coolingvans AG ist berechtigt, auf Kosten des Kunden den Eigentumsvorbehalt im zuständigen Eigentumsvorbehaltsregister eintragen zu lassen. Der Kunde verpflichtet sich, alle hierfür erforderlichen Mitwirkungen zu leisten.

Solange der Eigentumsvorbehalt besteht, ist es dem Kunden untersagt, jede Verfügung über die Ware zu unterlassen – es sei denn mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung der Coolingvans AG.

Der Kunde verpflichtet sich, Coolingvans AG unverzüglich über Pfändungen, Retentionen oder Zugriffe Dritter auf die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren zu informieren und die Dritten auf den Eigentumsvorbehalt hinzuweisen.

Die Gefahr des Untergangs, Verlusts oder der Beschädigung der Ware geht mit deren Übergabe auf den Kunden über, ungeachtet des fortbestehenden Eigentumsvorbehalts.

Der Kunde verpflichtet sich, die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware auf eigene Kosten gegen Verlust, Diebstahl und Beschädigung zu versichern und dies auf Verlangen gegenüber Coolingvans AG nachzuweisen.

8. Versand und Transport

Lieferungen der Coolingvans AG erfolgen ab Werk auf Rechnung und Risiko des Kunden. Coolingvans AG haftet nicht für Schäden, Verluste oder Verspätungen während des Transports. Der Kunde ist zur sofortigen Mängelrüge verpflichtet.

9. Montage

Montage-, Bearbeitungs- oder Lieferleistungen, die ausserhalb des Lieferwerks erfolgen, sind im vereinbarten Preis nicht enthalten und werden gesondert berechnet, sofern nichts anderes ausdrücklich vereinbart wurde. Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass im Rahmen von Montagen bis zu 900 zusätzliche Kilometer anfallen können.

10. Garantie

Coolingvans AG gewährt eine Garantie:

  • Für den Kühlauf- und -ausbau (inkl. Zubehör): 24 
Monate ab Einbau.
  • Für die Kühlung: 12 Monate ab Einbau.
  • Auf Ersatzteile sowie für Reparaturen: 12 Monate ab Einbau.

Die Garantie deckt:

  • Konstruktions- und Fabrikationsfehler
  • Fabrikneues Material
  • Ersatz defekter Teile, welche in Werkstätten von Coolingvans AG oder bei von Coolingvans AG beauftragten Unternehmen ersetzt wurden.

Weitere Ansprüche und Forderungen sind ausdrücklich ausgeschlossen. Für Drittteile gilt die vom Hersteller übertragene Garantie.

Die gesetzliche Gewährleistung wird ausgeschlossen.

Bei Handänderungen während der Garantiezeit geht die Garantie nur mit ausdrücklicher Genehmigung von Coolingvans AG auf den neuen Kunden über.

11. Abnahme

Der Kunde muss das Fahrzeug innert 5 Arbeitstagen nach Fertigstellung abholen und bei Übergabe prüfen. Ohne unmittelbare Mängelrüge gilt die Leistung als genehmigt. Die Gefahr geht mit Schlüsselübergabe auf den Kunden über. Coolingvans AG kann die Übergabe bei offener Forderung verweigern.

12. Rücktritt

Bei vertragswidrigem Rücktritt durch den Kunden schuldet dieser eine Konventionalstrafe von 15 % des Vertragspreises, unbeschadet weiterer Schadenersatzforderungen.

13. Haftungsbeschränkung

Coolingvans AG haftet für Schäden nur bei rechtswidriger Absicht oder grober Fahrlässigkeit. Eine weitergehende Haftung, insbesondere für leichte Fahrlässigkeit, wird – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen.

Ausgeschlossen ist jede Haftung für mittelbare oder indirekte Schäden, insbesondere für Personen- oder Sachschäden, Betriebsunterbrechungen, Arbeits- und Verdienstausfall, entgangenen Gewinn oder Folgeschäden.

Technisch bedingte Konstruktionsänderungen oder geringfügige optische Abweichungen, welche die Gebrauchstauglichkeit nicht beeinträchtigen, stellen keine Mängel im Sinne des Vertrages dar.

Der Haftungsausschluss gilt auch für Hilfspersonen und Subunternehmer der Coolingvans AG, vorbehaltlich zwingender gesetzlicher Vorschriften (insb. Art. 100 OR).

Sollte eine der Bestimmungen dieses Haftungsausschlusses nach zwingendem Recht ganz oder teilweise unwirksam sein, so bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die betroffene Bestimmung ist durch eine solche zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.

14. Datenschutz

Der Kunde anerkennt die Geltung der aktuellen Datenschutzerklärung, die integrierter Bestandteil dieses Vertrags ist.
Die aktuelle Fassung der Datenschutzerklärung ist abrufbar unter:
 

15. Geheimhaltung

Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit erhaltenen vertraulichen Informationen streng vertraulich zu behandeln und Dritten nicht zugänglich zu machen.

16. Teil- und Nachlieferungen

Coolingvans AG ist berechtigt, Teillieferungen zu erbringen, sofern diese dem Kunden zumutbar sind.

17. Änderung der AGB

Coolingvans AG ist berechtigt, die AGB jederzeit zu ändern. Die geänderten Bedingungen treten mit deren Mitteilung für zukünftige Vertragsabschlüsse in Kraft.

18. Abwehrklausel

Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung, auch wenn ihnen nicht ausdrücklich widersprochen wurde.

19. Schlussbestimmungen

Diese AGB unterstehen ausschliesslich Schweizer Recht. Das UN-Kaufrecht (CISG) ist ausgeschlossen. Ausschliesslicher Gerichtsstand ist der Sitz der Coolingvans AG.