AGB

1. Allgemeines
Die nachfolgenden Allgemeinen Vertragsbedingungen haben Geltung für alle Lieferungen,
 sofern nicht schriftlich niedergelegte Änderungen vereinbart werden. Mit Vertragsabschluss
 wird die ausschliessliche Gültigkeit der nachfolgenden Bestimmungen anerkannt und sie
 gehen damit allfälligen anderen Vertragsbedingungen des Vertragspartners in jedem Falle 
vor.

2. Angebote und Preise

Alle Preise verstehen sich netto, für Lieferungen ab Werk, zuzüglich schweizerische 
Mehrwertsteuer. Transportkosten, Fahrzeugüberführung, Verpackung, Leistungen und
 Lieferungen, die von uns nicht ausdrücklich vereinbart sind, wie insbesondere
 Chassisabänderungen, Vorführung der Fahrzeuge bei der Motorfahrzeugkontrolle,
 Treibstoffbezüge etc., werden separat in Rechnung gestellt, zuzüglich Mehrwertsteuer.
 Die Gültigkeitsdauer der Angebote ist befristet auf 4 Wochen. Austauschteile werden ohne 
Rücksendung innert Monatsfrist zum Neupreis verrechnet.

3. Dokumente / Unterlagen

Prospekte, Abbildungen, Zeichnungen, Projektskizzen, etc. sind unverbindlich; ebenso die
 darin enthaltenen technischen Angaben. Pläne, Zeichnungen und Offerten bleiben unser
 geistiges Eigentum, sie dürfen ohne schriftliche Genehmigung unsererseits weder Dritten 
zugänglich gemacht, noch kopiert oder zur Selbstanfertigung der betreffenden Gegenstände
 benützt werden. Eine widerrechtliche Verwendung verstösst insbesondere gegen die 
Bundesgesetze über den unlauteren Wettbewerb sowie über das Urheberrecht und
 verwandte Schutzrechte.

4. Lieferbedingungen

Die vereinbarten Liefertermine beruhen auf den Verhältnissen zur Zeit der Bestellung unter
 Voraussetzung normaler Materialbezugs- und Fabrikationsmöglichkeiten. Die Lieferfristen 
werden neu angesetzt, wenn:

a) die vereinbarten Fahrgestellanlieferungen nicht vertragsgemäss erfolgen;

b) ohne unser Verschulden Ereignisse irgendwelcher Art auftreten, die bei uns oder
 unseren Unterlieferanten den geordneten Fortgang der Arbeiten zur Ausführung des
 Auftrages beeinträchtigen;

c) die zur Ausführung des Auftrages erforderlichen Angaben uns nicht rechtzeitig
 bekanntgegeben oder nachträglich geändert werden;

d) die vereinbarten finanziellen Verpflichtungen nicht eingehalten werden.

Bei Verspätungen in der Ablieferung wird bei Bedarf ein Ersatzfahrzeug zur Verfügung 
gestellt, für welches lediglich die Nutzungsentschädigung zu bezahlen ist. Der Besteller hat
 bei einer allfälligen Verspätung kein Recht zum Rücktritt vom Vertrag. Konventionalstrafen,
 Folgekosten oder Kosten durch Erwerbsausfälle aus verspäteter Lieferung können nicht
 geltend gemacht werden.

5. Zahlungsbedingungen

Zahlungstermine gelten als Verfalltermine. Zahlungen dürfen wegen Mängeln am 
Liefergegenstand oder Gegenforderungen des Bestellers nicht zurückbehalten oder gekürzt
 werden. Eine Verrechnung ist jedenfalls ausgeschlossen. Ohne anderweitige schriftliche 
Vereinbarung ist die Zahlung wie folgt vorzunehmen:

– Ein Drittel bei Bestellung/Auftragserteilung.
– Der Restbetrag bei Lieferbereitschaft.

Hält der Besteller die vereinbarten Zahlungstermine nicht ein, so hat er ohne Mahnung vom
 Zeitpunkt der vereinbarten Fälligkeit an einen Zins von 8 % zu entrichten. Für jedes
 Mahnschreiben ist eine Umtriebsentschädigung von CHF 30.– zu entrichten. Der Ersatz
 weiteren Schadens bleibt vorbehalten.

6. Eigentumsvorbehalt

Die verkauften Gegenstände bleiben bis zur vollständigen Zahlung unser Eigentum. Wir 
behalten uns das Recht vor, für die von uns kreditierten Waren den Eigentumsvorbehalt am
 Wohnort des Käufers auf dessen Kosten eintragen zu lassen. Nicht vollständig bezahlte
 Waren dürfen auf keinen Fall als Hinterlage, Deckung oder als Bestandteil von Hypotheken
 für Gebräuchlichkeiten dienen, noch dürfen sie ohne unsere ausdrückliche Erlaubnis verkauft
 oder vermietet werden. Jegliche Gefahrtragung geht mit der Übergabe des
 Kaufgegenstandes auf den Käufer über.

7. Kaufrücktritt

Der Käufer akzeptiert durch Annahme der Auftragsbestätigung unsere Allgemeinen
 Vertragsbedingungen. Sollte der Käufer durch eigenes Verschulden den von uns bestätigten
 Auftrag auflösen, so ist die Verkäuferin berechtigt, unter Vorbehalt der Geltendmachung
 eines weiteren Schadens eine Konventionalstrafe von 15 % des Vertragspreises zu
 verlangen.

8. Versand und Transport

Unsere Lieferungen erfolgen ab Werk auf Kosten und Gefahr des Käufers. Reklamationen
 über allfällige Beschädigungen, Verlust oder Verspätungen sind zwecks Abklärung der
 Ursachen unverzüglich zu melden.

9. Montage

Eine allfällige Montage oder Bearbeitung/Lieferung ausserhalb des Lieferwerkes ist im
 vereinbarten Preis nicht inbegriffen und unterliegt besonderer Berechnung evtl.
 Vereinbarung. Der Käufer nimmt zur Kenntnis, dass zu Montagezwecken bis zu 800
 Mehrkilometer anfallen können.

10. Garantie

Coolingvans AG gewährt eine Garantie für den Kühlauf- und ausbau (inkl. Zubehör) von 24
 Monaten ab Einbau, für die Kühlung eine Garantie von 12 Monaten ab Einbau und auf 
Ersatzteile sowie für Reparaturen von 12 Monaten ab Einbau. Die Garantie deckt eventuelle 
Konstruktions- und Fabrikationsfehler, sie erstreckt sich nur auf fabrikneues Material und
 umfasst lediglich den Ersatz defekter Teile ausschliesslich in unseren Werkstätten oder in
 einem von uns beauftragten Reparaturbetrieb. Weitere Ansprüche und Forderungen sind
 ausdrücklich ausgeschlossen, so insbesondere ein Anspruch auf Leihfahrzeuge, LSVAEntschädigung, 
Erwerbsausfall, Forderungen für die Entsorgung von Materialien, direkte
 oder indirekte Schäden wegen der durch die Vornahme der Garantieleistung beanspruchten 
Zeit. Bei Handänderungen während der Garantiezeit geht die Garantie nur mit unserer
 ausdrücklichen Genehmigung auf den neuen Käufer über. Ausgeschlossen von der Garantie
 sind entstandene Schäden durch Unfall, Überbelastung, unsachgemässe Bedienung, 
Fahrlässigkeit, mangelhafte Wartung, von unbefugten Dritten ausgeführte Reparaturen. Jede 
Haftpflicht wird abgelehnt, für direkte oder indirekte Personen- oder Sachschäden,
 Betriebsstörungen, Arbeits- und Verdienstausfall sowie für entgangenen Gewinn. Für 
eingebaute Apparate und gelieferte Teile von Drittfirmen (z.B. Kühlaggregate, Messgeräte,
Sonderausrüstungen, etc.) und Bestandteile wie z.B. Pneus, übernehmen wir die gleiche 
Garantie (sachlich und zeitlich), wie sie uns von den betreffenden Unterlieferanten gewährt 
wird. Weitergehende Garantien sind ausgeschlossen.

11. Reklamationen

Falls innert 10 Tagen nach der Ablieferung keine Mängelrüge erfolgt, gilt das Werk als in 
allen Teilen genehmigt.

12. Haftungsbeschränkung

Wir haften nur für rechtswidrige Absicht oder grobe Fahrlässigkeit. Jede weitere Haftung wird
 ausdrücklich ausgeschlossen.

13. Erfüllungsort und Gerichtsstand

Als Erfüllungsort und Gerichtsstand vereinbaren Besteller und die Vertragspartner
 ausdrücklich das Domizil der Coolingvans AG. Es ist ausschliesslich schweizerisches Recht
 unter Ausschluss des Kollisionsrechts und von Staatsverträgen anwendbar.