Allgemeine Geschäftsbedingungen Fahrzeugmiete
Coolingvans AG
1. Geltungsbereich und Vertragspartner
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen Fahrzeugmiete (AGB-Miete) gelten für die Vermietung von Fahrzeugen durch die Coolingvans AG. Mieter ist die im Mietvertrag genannte natürliche oder juristische Person.
2. Zustandekommen des Mietvertrages
Der Mietvertrag kommt erst mit der Bestätigung durch Coolingvans AG zustande. Verträge können auch auf elektronischem Weg rechtsverbindlich geschlossen werden. Eine E-Mail-Bestätigung seitens Coolingvans AG gilt als Vertragsannahme.
Coolingvans AG behält sich das Recht vor, ein gleichwertiges oder höherwertiges Ersatzfahrzeug bereitzustellen, falls das gewünschte Modell nicht verfügbar ist.
Coolingvans AG behält sich vor, die Reservation auf ein anderes Fahrzeugfabrikat derselben Kategorie vorzunehmen, wenn das gewünschte Modell nicht verfügbar ist. Generell gilt: Die Reservation begründet keinen Vertrag zwischen dem Mieter und Coolingvans AG.
3. Preise und Zahlungsbedingungen
Die Mietpreise verstehen sich inkl. Kaution, Pauschalversicherungen, Steuern, Service, Pannendienst, Reifenwechsel (Sommer/Winter), Autobahnvignette Schweiz, Verkehrsabgaben sowie Ersatzwagen bei Panne.
Die Preise gelten jeweils für den gebuchten Mietzeitraum. Der gesamte Mietbetrag (CHF) muss vor Antritt der Miete bezahlt werden. Es gelten die Preise gemäss Bestätigung. Preisänderungen bleiben vorbehalten. Der Treibstoff geht zu Lasten des Mieters.
Bei Zahlungsverzug schuldet der Mieter einen Verzugszins von 8% p.a. Coolingvans AG ist berechtigt, offene Forderungen mit der Kaution zu verrechnen, auch pauschal und ohne detaillierten Nachweis.
4. Kaution
Die Kaution beträgt grundsätzlich CHF 1’000.00.-. In Ausnahmefällen kann aufgrund Fahrzeugtyp oder Risikoprofil des Mieters die Kaution einseitig durch Coolingvans AG erhöht oder erlassen werden.
Die Rückzahlung der Kaution erfolgt innerhalb von 14 Tagen nach Rückgabe des Fahrzeuges durch den Mieter, abzüglich offener Forderungen von Coolingvans AG gegenüber dem Mieter.
5. Eigentum und Abtretung
Das vermietete Fahrzeug, ausschliesslich Zubehör, kann drittfinanziert sein und bleibt während der Dauer der Mietzeit uneingeschränktes und unveräusserliches Eigentum der jeweiligen Finanzierungsgesellschaft (z. B. Bank oder Leasinggesellschaft).
Der Mieter darf das Fahrzeug nicht untervermieten, auf Dritte übertragen, verpfänden oder aus der Schweiz ausführen. Die Verrechnung von Ansprüchen des Mieters wegen Mängel am Fahrzeug gegen Forderungen der Coolingvans AG oder einer Finanzierungsgesellschaft ist ausgeschlossen.
Die Finanzierungsgesellschaft ist berechtigt, an Stelle der Coolingvans AG in den Vertrag einzutreten und sämtliche Rechte und Pflichten auf einen Dritten zu übertragen. Der Mieter erklärt sich im Voraus mit einem solchen Vertragseintritt einverstanden.
6. Fahrzeugnutzung
Die Fahrzeugschlüssel dürfen nur übergeben werden, wenn klar ist, dass der Mieter berechtigt ist, die Fahrzeuge zu führen.
Bei natürlichen Personen muss der Mieter mindestens 25 Jahre alt sein, Wohnsitz in der Schweiz haben und einen gültigen, in der Schweiz anerkannten Führausweis der entsprechenden Kategorie (seit mindestens 2 Jahren) besitzen.
Bei juristischen Personen muss der Hauptnutzer einen entsprechenden Führerausweis vorlegen und die Voraussetzung gemäss natürlicher Person erfüllen.
Zu Abklärung der Fahrberechtigung ist Coolingvans AG berechtigt, Kopien von Führerausweisen vorgängig einzufordern und diese zum Zweck der Dokumentation aufzubewahren oder zu archivieren.
Der Mieter verpflichtet sich:
- das Fahrzeug stets in fahrtüchtigem Zustand zu halten;
- Niveaustände für Öl und Kühlwasser sowie den Reifendruck regelmässig zu überprüfen;
- die geltenden Verkehrsregeln stets zu beachten;
- keine Reparaturen des Fahrzeuges in Eigenregie durchzuführen;
- sämtliche Services, Reparaturen und Reifenwechsel etc. ausschliesslich gemäss Instruktion von Coolingvans AG durch einen von Coolingvans AG bezeichneten Partner vorzunehmen;
- alle Schäden, Mängel oder Funktionsbeeinträchtigungen am Fahrzeug Coolingvans AG unverzüglich zu melden;
- keine Rennen, Lernfahrten oder Fahrten auf nicht öffentlichen Strassen durchzuführen;
- das Fahrzeug nicht in fahruntüchtigem Zustand (z. B. unter Alkohol/Drogen) zu bewegen.
Bei einem Unfall ist die Polizei und Coolingvans AG sofort zu benachrichtigen. Es muss ein Unfallprotokoll erstellt werden. Für nicht gemeldete Schadenfälle gegenüber Coolingvans AG haftet der Mieter auch nachträglich.
Mechanische Schäden oder Schäden an Windschutzscheiben, Reifen, Unterboden, Autoschlüssel, Felgen, Aufbauten die durch unvorsichtige bzw. unsachgemässe Benützung oder Nichtbeachtung der Gesamthöhe verursacht werden, gehen zu Lasten des Mieters.
Bei Fahrzeugausfall infolge technischer Defekte während der Mietzeit, verpflichtet sich Coolingvans AG ein gleichwertiges Ersatzfahrzeug innert angemessener Frist bereitzustellen, sofern der Mieter nicht selbst für den Ausfall verantwortlich ist.
7. Versicherungsschutz
Es besteht der folgende Versicherungsschutz:
- Haftpflicht-, Vollkasko- und Diebstahlversicherung mit Selbstbehalt;
- Insassenversicherung;
- Versicherungsschutzbrief;
- Schutzbrief;
- Transportversicherung bei Kollisionsunfällen in der Schweiz;
- Pannenhilfe.
Kontaktieren Sie in einem Schadensfall ausserhalb unserer Geschäftszeiten:
Mobiliar 24h Assistance 0800 16 16 16 16
Der Mieter haftet vollumfänglich für allfällige Rechtsnachteile (Regress von Versicherung, Grobfahrlässigkeit etc.).
Nicht versichert sind:
- Fahrten ohne erforderlichen Führerschein, Lernfahrten, Abschleppen und Autorennen;
- Schäden infolge Trunkenheit von mehr als 0,0 Promille Blutalkoholgehalt, unter Einwirkung von Medikamenten;
- Schäden durch Unruhen aller Art und kriegerischen Ereignissen.
8. Selbstbehalt
Der Selbstbehalt für Vollkasko beträgt CHF 2’000.00.-.
Der Selbstbehalt für Haftpflicht beträgt CHF 1’000.00.-.
Bei Fahrzeugdiebstahl ausserhalb der Schweiz oder der EU beträgt der Selbstbehalt CHF 5000.00.-.
In allen anderen Fällen haftet der Mieter mit einem nicht ausschliessbaren Selbstbehalt von CHF 3000.00.-.
9. Fahrzeugrückgabe
Das Fahrzeug ist in sauberem, betriebssicherem Zustand mit vollem Tank bzw. vollem Akkustand zurückzugeben.
Bei der Rückgabe wird ein gemeinsames Protokoll erstellt. Bei Uneinigkeit wird ein unabhängiger Gutachter beigezogen. Dessen Kosten trägt der Mieter.
Werden nachträglich verdeckte oder nicht gemeldete Schäden entdeckt, trägt der Mieter die Folgekosten.
Der Mieter trägt die Beweislast dafür, dass ein bei Rückgabe nicht protokollierter Schaden nicht während seiner Nutzung entstanden ist.
Wird das Mietauto ausserhalb der Öffnungszeiten zurückgebracht, so haftet der Mieter bis die Coolingvans AG es entgegengenommen hat.
10. Reinigung und Spezialkosten
Folgende Pauschalen können erhoben werden:
- Starke Verschmutzung (innen): CHF 80.00.-
- Tierhaare oder Rauchspuren: CHF 250.00.-
- Tank nicht voll bei Rückgabe: CHF 50.00.- Pauschale zzgl. Tankkosten
- Nicht eingehaltene Rückgabetermine: CHF 100.00.-/Tag
11. Auslandsfahrten
Fahrten sind nur in der Schweiz, EU, Liechtenstein, UK und Norwegen erlaubt. Der Mieter ist für die Einhaltung aller lokalen Bestimmungen verantwortlich. Bei Fahrten ausserhalb dieser Regionen entfällt der Versicherungsschutz.
Der Mieter haftet in vollem Umfang für alle Schäden, Bussen oder Kosten, die aus einer nicht autorisierten Fahrt in Ländern ausserhalb des festgelegten Geltungsbereichs entstehen.
12. Verkehrsverstösse und Meldepflicht
Sämtliche Bussen, Strafgebühren und Bearbeitungskosten sind durch den Mieter zu tragen. Coolingvans AG ist berechtigt Kundendaten an Behörden weiterzugeben.
13. Vertragsverletzung
Verletzungen des Mietvertrages, der AGB-Miete, von Gesetzesvorschriften oder von Rechten Dritter durch den Mieter berechtigen die Coolingvans AG:
- den Mieter zu verwarnen,
- den Mieter oder Nutzungsberechtigte für eine bestimmte Zeit oder dauerhaft von der Nutzung der Leistung auszuschliessen, oder
- mit sofortiger Wirkung vom Vertrag zurückzutreten.
Coolingvans AG ist insbesondere berechtigt, mit sofortiger Wirkung und ohne Abmahnung, vom Vertrag zurückzutreten, bei Zahlungsverzug des Mieters, der Einleitung beziehungsweise Eröffnung eines Konkursverfahrens, falschen Angaben bei Vertragsabschluss, der unsachgemässer Nutzung des Fahrzeugs oder wiederholten Verstössen gegen die Vertragsbedingungen.
Coolingvans AG ist berechtigt, bei unzumutbarem Verhalten des Mieters oder bei Schädigung des Rufes des Unternehmens mit sofortiger Wirkung vom Vertrag zurückzutreten.
Tritt Coolingvans AG vom Vertrag zurück, ist der Mieter zur unverzüglichen Rückgabe des Fahrzeugs verpflichtet. Wird das Fahrzeug nicht innert 48 Stunden zurückgebracht, ist Coolingvans AG berechtigt, Anzeige zu erstatten und das Fahrzeug als gestohlen zu melden.
Der Mieter ist verpflichtet, Coolingvans AG schadlos zu halten. Insbesondere hat der Mieter den durch die Vertragsverletzung entstandenen Schaden vollständig zu ersetzen.
14. Haftung
Coolingvans AG haftet nicht für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn, Nutzungsausfall, Reisespesen oder Umtriebe, die aus der Nutzung, dem Ausfall oder einer verspäteten Bereitstellung des Mietfahrzeugs entstehen.
Coolingvans AG haftet nicht für vom Mieter vergessene Gegenstände im Mietfahrzeug.
Der Mieter haftet auch bei Überlassung an Dritte und allfällige Mitfahrer. Der Mieter haftet auch für Schäden, die durch gemeldete Zusatzfahrer verursacht werden. Zusatzfahrer unterliegen denselben Anforderungen wie der Hauptmieter (Alter, Führerausweis etc.).
Der Mieter haftet auch bei grobfahrlässiger Verursachung von Schäden in voller Höhe. Der Rückgriff der Versicherung auf den Mieter bleibt ausdrücklich vorbehalten.
15. Stornierung
Die Absage einer definitiven Bestätigung durch den Mieter muss mindestens eine Woche vor Mietbeginn erfolgen. Andernfalls werden Stornierungsgebühren von 50% des Mietbetrages erhoben.
Bei Stornierung des Mieters weniger als 72 Stunden vor Mietbeginn: 80% des Mietbetrages.
Bei Nichtabholung ohne Mitteilung: 100% des Mietbetrages.
Coolingvans AG ist berechtigt bis spätestens 48 Stunden vor Mietbeginn vom Vertrag zurückzutreten, wenn das gebuchte oder ein gleichwertiges Ersatzfahrzeug nicht zur Verfügung gestellt werden kann. In diesem Fall wird der bereits geleistete Mietbetrag vollständig zurückerstattet. Weitere Ansprüche des Mieters sind ausgeschlossen.
16. Notfalltelefon
Coolingvans AG Tel. +41 (0) 43 556 78 78
17. Datenschutz
18. Änderung der AGB
Coolingvans AG ist berechtigt, die AGB jederzeit zu ändern. Die geänderten Bedingungen treten mit deren Mitteilung für zukünftige Vertragsabschlüsse in Kraft.
19. Ausschluss von AGB des Mieters
Allgemeine Geschäftsbedingungen des Mieters finden keine Anwendung, auch wenn ihnen nicht ausdrücklich widersprochen wurde.
20. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt.
21. Schriftform und Verzicht
Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrags bedürfen der Schriftform. Der Verzicht auf die Geltendmachung von Rechten aus diesen AGB-Miete bedarf ebenfalls der Schriftform.
22. Reputationsschutz-Klausel
Jegliche öffentlichen Äusserungen oder Online-Bewertungen des Mieters, die Coolingvans AG in ihrer Reputation schädigen, berechtigen Coolingvans AG zur Einleitung rechtlicher Schritte und sofortiger Vertragsbeendigung.
23. Schlussbestimmungen
Diese AGB-Miete unterstehen ausschliesslich Schweizer Recht. Ausschliesslicher Gerichtsstand ist der Sitz der Coolingvans AG (Zürich).
